Büro-Öffnungs-Zeiten und Telefon-Service

Unser Büro ist am Donnerstag von 11:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Telefonisch erreichen Sie uns Montag und Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr, am Donnerstag während der Büroöffnungszeiten.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihre Nachricht auf unsere Voicebox unter +43 7722 63296 sprechen bzw. uns eine eMail an office(at)lackner-kg.at senden.

 

Information

Die folgenden sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind gem. §125 Abs. 6 GewO dem Rauchfangkehrer vorbehalten und von ihm verpflichtend auszuführen:

 

  • Erstmalige Überprüfung von Fängen auf Brandsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit vor erstmaliger Inbetriebnahme oder nach Durchführung einer wesentlicher Änderung an Fang und / oder Feuerstätte (§32 Abs. 1 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
  • Wiederkehrende Überprüfung und erforderlichenfalls Reinigen von Fängen und Verbindungsstücken auf Brandsicherheit entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungsintervallen (§32 Abs. 2 und 2a OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz iVm. Anlage 6 und 7).
  • Wiederkehrende Überprüfung von Fängen auf Dichtheit (§32 Abs. 3 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
  • Ausbrennen von Fängen und Verbindungsstücken (§34 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)
  • Wiederkehrende Überprüfung der Durchführung der Feuerungsanlagenüberprüfung (§27 Abs. 2 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)

 

 

 

 

 

EMAS-Urkundenüberreichung

v.l.n.r: BIM Peter Engelbrechtsmüller, Mag. Martina Lackner, Rfkm. Herbert Lackner, BM Niki Berlakovich (Quelle: BMLFUW, Fotograf Bernhard Kern)

Am Dienstag, 19.02.2013, wurde uns von Bundesminister Niki Berlakovich im Lebensministerium die EMAS-Urkunde überreicht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung, die unsere Bemühungen für die Umwelt würdigt und sind stolz, diese Auszeichnung erhalten zu haben.

Aktuelles

Anklicken zum Lesen des Artikels

Wir freuen uns über den sehr ausführlichen Bericht anläßlich der ISO-Zertifizierung in der "Braunauer Warte" (OOE Nachrichten Beilage vom 7.2.2013, Seite 4)