Büro-Öffnungs-Zeiten und Telefon-Service
Unser Büro ist am Donnerstag von 11:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Telefonisch erreichen Sie uns Montag und Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr, am Donnerstag während der Büroöffnungszeiten.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns Ihre Nachricht auf unsere Voicebox unter +43 7722 63296 sprechen bzw. uns eine eMail an office(at)lackner-kg.at senden.
Information
Die folgenden sicherheitsrelevanten Tätigkeiten sind gem. §125 Abs. 6 GewO dem Rauchfangkehrer vorbehalten und von ihm verpflichtend auszuführen:
- Erstmalige Überprüfung von Fängen auf Brandsicherheit, Betriebssicherheit und Dichtheit vor erstmaliger Inbetriebnahme oder nach Durchführung einer wesentlicher Änderung an Fang und / oder Feuerstätte (§32 Abs. 1 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
- Wiederkehrende Überprüfung und erforderlichenfalls Reinigen von Fängen und Verbindungsstücken auf Brandsicherheit entsprechend den gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungsintervallen (§32 Abs. 2 und 2a OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz iVm. Anlage 6 und 7).
- Wiederkehrende Überprüfung von Fängen auf Dichtheit (§32 Abs. 3 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz).
- Ausbrennen von Fängen und Verbindungsstücken (§34 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)
- Wiederkehrende Überprüfung der Durchführung der Feuerungsanlagenüberprüfung (§27 Abs. 2 OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz)
EMAS-Urkundenüberreichung
Am Dienstag, 19.02.2013, wurde uns von Bundesminister Niki Berlakovich im Lebensministerium die EMAS-Urkunde überreicht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung, die unsere Bemühungen für die Umwelt würdigt und sind stolz, diese Auszeichnung erhalten zu haben.